
Beschluss:
Zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen wird eine Sondernutzungssatzung erlassen. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, dem Gemeinderat einen Entwurf zum Erlass einer Sondernutzungssatzung vorzulegen.
Beschluss:
Zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen wird eine Sondernutzungssatzung erlassen. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, dem Gemeinderat einen Entwurf zum Erlass einer Sondernutzungssatzung vorzulegen.
Begründung:
Es ist üblich, dass die Gemeinden für die gesonderte Nutzung von gemeindeeige-nen Flächen eine Sondernutzungssatzung erlassen. Davon haben auch alle nur halbwegs ver-gleichbaren Gemeinden der Region Gebrauch gemacht; z.B.: Ravensburg, Baienfurt, Aulendorf, Bad Waldsee, Wangen, Leutkirch, Isny, ebenso alle vergleichbaren Gemeinden der Nachbar-landkreise. Eine Sondernutzungssatzung würde durchaus einen Beitrag zur Verbesserung der Haushaltssituation erbringen.
Die derzeitige Situation ist zudem nicht fair gegenüber anderen Nutzern von Gemeindeflächen. Den Marktbeschickern wird eine Gebühr abverlangt und selbst bei einem Flohmarkt haben die Aussteller für eine ein- oder zweitägige Nutzung weniger Meter Straßenrandfläche eine Gebühr zu zahlen. Dies kann und muss auch von denen verlangt werden, die bisher unentgeltlich fast ganzjährig Flächen in Anspruch nehmen.
Eine Gemeinde mit einer derartig angespannten Haushaltslage kann es sich nicht leisten, als einzige der ganzen Region auf diese Einnahmemöglichkeit zu verzichten. Da viele Mustersatzungen vorliegen, kann eine Vorlage zügig erstellt werden.
Eine Annahme dieses Beschlusses kann (nach Angaben der Stadtverwaltung) zu Mehreinahmen von 20.000 bis 30.000 € führen. Dem stehen einige Personalaufwendungen gegenüber, die im ersten Jahr geschätzte 5.000 € ausmachen können; dann aber in den Folgejahren deutlich geringer sein werden. Die erzielbaren Nettoerträge können durchaus bei 15.000 € pro Jahr liegen; so kommen in 10 Jahren 150.000 € als Entlastung für die kommenden Haushalte zusammen.
Doris Spieß
Für die SPD-Fraktion
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