Weingarten hat die kleinste Fläche der kreisfreien Städte in Baden-Württemberg; deshalb sollte in besonderem Maße schonend mit ihr umgegangen werden.
Weingarten hat die kleinste Fläche der kreisfreien Städte in Baden-Württemberg; deshalb sollte in besonderem Maße schonend mit ihr umgegangen werden.
Der Gemeinderat hatte sich wiederholt mit Fragen der Erschließung und Bebauung neuer Flächen am Stadtrand zu befassen. Im Gewerbebereich ging es um 3,3 Hektar für den japanischen Pressehersteller Aida am Ortsausgang von Weingarten in Richtung Baienfurt. Im Gemeinderat bestand Einvernehmen, dass dieses Projekt für die Schaffung von Arbeitsplätzen und möglichen Einnahmen aus der Gewerbesteuer eine Chance für unsere Stadt ist, die genutzt werden musste. Anders verhielt es sich bei der Ausweisung von Baugrundstücken für den Wohnungsbau in der Nachtweide und in Richtung Köpfingen. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, unter Inanspruchnahme eines Ende 2019 auslaufenden Paragrafen des Baugesetzbuche verschiedene Projekte zu genehmigen. Dieses Verfahren erlaubt verkürzte Planungen ohne sonst übliche Prüfungen der Umweltverträglichkeit und des Artenschutzes. Die SPD-Fraktion hat die Auffassung vertreten, dass diese Regelung gegen die ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers eingesetzt werden sollte. Zusammen mit dem Protest aus der Bevölkerung ist es den Kritikern im Gemeinderat gelungen, eine Mehrheit gegen die Bebauung des Nachtweidegebietes zu erreichen. Die SPD-Gemeinderatsfraktion ist der Meinung, dass die Binnenentwicklung absoluten Vorrang haben muss vor weiterem Flächenverbrauch an den Rändern.
Doris Spieß für die SPD-Fraktion (aus Weingarten im Blick - Ausgabe 09/2020)
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