Mehr Qualität in Kitas und ein neues Chancen-Aufenthaltsrecht

Veröffentlicht am 16.12.2022 in Bundespolitik
 

In seiner letzten Sitzung des Jahres hat der Bundesrat heute zwei wichtigen Vorhaben der Ampelregierung zugestimmt:

Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz stellt der Bund den Ländern in den nächsten zwei Jahren vier Milliarden Euro für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Die Weichen für eine gute Zukunft werden in den ersten Lebensjahren gestellt - und mit den im Gesetz vorgesehenen Mitteln für die Gewinnung von Erzieherinnen und Erziehern, der Förderung sprachlicher Bildung und der Stärkung der Kindertagespflege haben die Länder die Möglichkeit, die Qualität der Kinderbetreuung stark auszubauen.

In Baden-Württemberg ist dies dringend notwendig, denn wo andere Bundesländer vormachen, dass Qualität und Chancengerechtigkeit durch gebührenfreie Kitas für alle möglich sind, blockiert die grün-schwarze Landesregierung seit Jahren die Gebührenfreiheit und konkrete Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung. Das Resultat: In einem der reichsten Bundeslänger hängen Bildungschancen weiterhin von dem Geldbeutel der Eltern ab, und im letzten Jahr konnte ein Großteil der Kitas im Land ihre Aufsichtspflicht aufgrund von Personalmangel nicht mehr durchgängig gewährleisten. Wir finden: Alle Kinder müssen die gleichen Chancen haben, an Bildung teilzuhaben – von Anfang an und unabhängig von ihrer sozialen Herkunft. Dank des Kita-Qualitätsgesetzes der Ampelregierung rückt nun endlich auch Baden-Württemberg näher an dieses Ziel heran.

Außerdem begründet die Ampel mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht einen echten Neustart in der Migrationspolitik. Bis heute werden in Baden-Württemberg, anders als in SPD-geführten Bundesländern wie Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, noch Menschen abgeschoben, die seit Jahren hier leben, hier integriert sind und in Berufen arbeiten, für die wir händeringend Fachkräfte suchen. Das ist weder humanitär, noch wirtschaftsfreundlich. „Diesen Menschen eine Perspektive zu bieten, ist der einzig richtige Weg, gerade auch angesichts des gravierenden Fachkräftemangels im Land“, so unser Landesvorsitzender Andreas Stoch. Mit dem neuen Gesetz der Ampelregierung bekommen Menschen, die seit mindestens fünf Jahren geduldet in Deutschland leben, in einer auf 18 Monate befristeten Aufenthaltserlaubnis die Chance, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. In der Zeit sollen sie einen gesicherten Lebensunterhalt, Kenntnisse der deutschen Sprache und ihre Identität nachweisen. Straftäter:innen bleiben von der Regelung grundsätzlich ausgeschlossen.

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