Innovationsgutscheine für Kultur- und Kreativwirtschaft

Veröffentlicht am 04.04.2013 in Landespolitik
 

Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft wird Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft mit einem neuen Innovationsgutschein fördern. Der neu angebotene Innovationsgutschein C (Kreativgutschein) mit einem Förderbetrag von bis zu 5.000 Euro soll Kleinstunternehmen und Freiberuflern der Branche den Markteintritt erleichtern und innovative Produkte oder Dienstleistungen befördern.

Gefördert werden beispielsweise Investitionen in die Erstvermarktung von neuen, kreativen Produkten oder auch zum Schutz von geistigem Eigentum.

„Baden-Württemberg geht mit diesem Förderinstrument einen ganz neuen Weg“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid am 4. April 2013 zum Start des neuen Gutscheins. „Für viele kleine Kreativunternehmen stellt der steigende Aufwand zur Kundengewinnung eine echte Markteintrittsbarriere dar. Mit dem Innovationsgutschein C wollen wir diese Hürde senken.“ Das Modellvorhaben für die Kreativwirtschaft ergänze die erfolgreich etablierten, technisch orientierten Innovationsgutscheine A, B und B High-Tech, so Schmid. „Mit dem Innovationsgutschein C greifen wir Kreativunternehmen auf den ersten Metern in den Markt unter die Arme“. Im Modellvorhaben mit Gesamtvolumen von rund 500.000 Euro wird die Ausgabe von bis zu 125 Innovationsgutscheinen angestrebt.

Förderfähig sind beispielsweise Ausgaben für Messeauftritte, Teilnahmegebühren für Kultur- und Kreativwettbewerbe, Honorare und Gebühren für den Schutz von Marken und Geschmacksmustern oder die Erstellung von Werbematerial, Katalogen oder Bedienungsanleitungen. Der Innovationsgutschein C hat eine Förderhöhe von bis zu 5.000 Euro und deckt maximal 50 Prozent der Ausgaben ab, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden.

Ab sofort können Kleinstunternehmen und Freiberufler der Kultur- und Kreativwirtschaft aus Baden-Württemberg mit bis zu neun Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme einen Innovationsgutschein beantragen. Das sind Unternehmen aus den Bereichen Software und Games, Architektur, Design, Buch, Kunst, darstellende Künste, Film, Musik, Presse, Rundfunk oder Werbung. Die Anträge bewertet ein Kreativausschuss beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft.

Das baden-württembergische Modell der Innovationsgutscheine wurde nicht nur von Bayern und Sachsen übernommen, sondern hat auch internationale Anerkennung gefunden. Der indische Bundesstaat Tamil Nadu hat in einem Pilotprojekt die Innovationsgutscheine eingeführt, nachdem zuvor das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben hatte.

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