Schwarze Stunde für Ravensburg
Eine schwarze Stunde im wahrsten Sinne des Wortes bereitete die CDU-Fraktion gemeinsam mit ihrem populistischen Anhängsel „Bürger für Ravensburg“ ihrer Stadt. Ohne Not und gegen den eindringlichen Rat der Fachleute und der vollständig Informierten setzte die Mehrheit durch, im Verfahren um das Derivat der Stadt die bereits eingelegte Berufung wieder zurückzunehmen, ohne die Möglichkeit in Anspruch zu nehmen nach § 522 Abs. 2 Zivilprozessordnung sich die Rechtsauffassung des OLG-Senats anzuhören -was keinen Cent Mehrkosten verursacht hätte! Damit hat die eigenartige, aber immer häufiger zu beobachtende CDU/BfR-Koalition nicht nur auf die sehr realistische Möglichkeit verzichtet, von der Deutschen Bank Geld zu erhalten, sondern auch dafür gesorgt, dass die bisher angefallenen Prozesskosten in Höhe von ca. 50.000.- Euro unwiederbringlich und endgültig in den Sand gesetzt sind.
Nicht nur die Verwaltung und der von der Stadt beauftragte Rechtsanwalt aus der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei, die in Deutschland auf diesem Gebiet führend ist, sondern auch alle anderen mit Juristerei einerseits und Derivatgeschäften anderseits Vertrauten hatten dringend zur Einlegung der Berufung gegen das ganz offensichtlich in sich widersprüchliche und mangelhaft begründete Urteil des Landgerichts Ulm geraten. Aufgrund eines mit großer Mehrheit des Gemeinderats vor den Sommerferien gefassten Beschlusses war die Berufung auch fristgerecht eingelegt worden. Mit ihrer durch Ausübung von Fraktionszwang auf ansonsten wirtschaftlich denkende Fraktionsmitglieder und mit Unterstützung der BfR herbeigeführten Mehrheit hat die CDU-Führung nunmehr diese unsägliche und schädliche Entscheidung durchgeboxt. Und dies, obwohl -mit einer Ausnahme beim Landgericht Magdeburg (Berufung zum OLG Naumburg ist allerdings eingelegt)- in allen vergleichbaren Verfahren, die klagenden Kommunen vollständig oder mindestens teilweise erfolgreich waren. Und dies, obwohl sämtliche anderen Verfahren sich noch in der zweiten Instanz befinden und in keinem Fall ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Und dies, obwohl sich bisher auch der Bundesgerichtshof noch gar nicht mit der Materie befasst hatte, ein höchstrichterliches Urteil also noch gar nicht vorliegt.
Es wurde wieder einmal deutlich, dass in der Mehrheitsfraktion fehlender Sachverstand durch die Profilierungssucht Einzelner und Ausübung von Fraktionszwang ersetzt wird. Durch diese Entscheidung haben CDU und BfR die Interessen der Stadt Ravensburg und Ihrer Bürgerinnen und Bürger auf dem Altar der im Juni 2009 anstehenden Kommunalwahl geopfert. Das nennt man Populismus! Und so ganz am Rande hat die schillernde CDU/BfR-Koalition damit auch die Atmosphäre im Gemeinderat für die Zeit bis zur Kommunalwahl nachhaltig und irreparabel zerstört. Aber wenn man dokumentieren will, wer der Herr im Hause ist, kann man natürlich auf solche Kleinigkeiten keine Rücksicht nehmen.
Im Namen der Fraktionen der Grünen/Bündnis 90, FWV und SPD
Manne Lucha - Werner Fricker - Manfred Liebermann