Die SPD-Fraktion ist aktiv!

Veröffentlicht am 31.01.2016 in Gemeinderatsfraktion
 

Die SPD-Gemeinderatsfraktion hat folgende vier Anträge zum Haushalt der Stadt für das Jahr 2016 eingebracht. (Die Begründungen dazu finden Sie am Ende unter "Mehr ...".)

Wir wünschen der Fraktion viel Erfolg bei den Haushaltsberatungen im Gemeinderat am kommenden Montag.

1. Antrag: Aufnahme Weingartens in das UNESCO- Weltkulturerbe

Die Stadt Weingarten soll einen Antrag zur Aufnahme verschiedener kultureller Stätten, Ereignisse und Traditionen in Weingarten in die UNESCO-Liste des Welterbes stellen. Dafür wird ein Betrag von 20 T € in den Haushalt für das Jahr 2016 eingestellt. 

2. Antrag: Einführung von Sondernutzungsgebühren

Zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen wird eine Sondernutzungssatzung erlassen. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, dem Gemeinderat einen Entwurf zum Erlass einer Sondernutzungssatzung vorzulegen.

3. Antrag: Nutzung des Weingartener Waldes

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert ein Konzept zur weiteren Nutzung des Waldes auf Weingartener Gemarkung vorzulegen. Es soll eine naturnahe Nutzung des Waldes unter Berücksichtigung der Naherholung und der Aufwertung des Waldes hinsichtlich der Generierung von Ökopunkten entwickelt werden.

4.  Antrag: Nabu-Projekt "Natur nah dran"

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, einen Antrag auf Aufnahme in das Programm „Natur nah dran“ zu stellen. Es handelt sich dabei um ein Projekt des NABU Baden-Württemberg zur Förderung der biologischen Vielfalt im Siedlungsraum. Zehn ausgewählte Kommunen werden pro Jahr bei der naturnahen Umgestaltung ihrer Grünflächen im Siedlungsraum mit Rat und Tat unterstützt und mit je 15.000 Euro gefördert.

Hinweis: 
Die Haushaltsrede der SPD, mit der u.a. diese Anträge eingebracht wurden, finden Sie unter dem Menüpunkt "Gemeinderatsfraktion" beim Untermenüpunkt  "Stellungnahme und Anträge zum Haushalt 2016"

 

Hier sind die Begründungen zu den SPD-Anträgen


zu 1. Aufnahme Weingartens in das UNESCO- Weltkulturerbe:

Die Stadt Weingarten soll einen Antrag zur Aufnahme verschiedener kultureller Stätten, Ereignisse und Traditionen in Weingarten in die UNESCO-Liste des Welterbes stellen. Dafür wird ein Betrag von 20 T € in den Haushalt für das Jahr 2016 eingestellt. 

Begründung:

Weingarten verfügt mit der Basilika, den weiteren klösterlichen Bauten, mit der einzigartigen Gablerorgel, der Welfengruft, mit dem traditionsreichen Bluttritt, dem historischen Bewässerungssystem des stillen Baches und anderem über herausragende Stätten und Traditionen des deutschen, europäischen und Welt- Kulturerbes. Zu dem Themenkreis gehört besonders auch die Tatsache, dass im Zusammenhang mit dem „Aufstand des gemeinen Mannes“ zu Beginn des 16. Jahrhunderts in Weingarten (1525) ein bedeutender Vertrag (Weingartner Vertrag) geschlossen wurde. In den Forderungen des „Gemeinen Mannes“ (12 Artikel) waren Ideen enthalten, die historisch als die erste Erklärung von Menschen- und Freiheitsrechten in Europa anzusehen ist. Die Ideen dieser Bewegung haben Eingang in die amerikanische Unabhängigkeitserklärung (1776), die Französische Revolution (1789/1799) und in die allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948) gefunden. Sie sind zudem Bestandteil unseres Grundgesetzes.   

Es sollte ein Versuch unternommen werden, die Gesamtheit dieses Kulturerbes in die Liste des Weltkulturerbes der UNESCO aufzunehmen. Dazu ist es zunächst erforderlich, dass diese Kulturstätten und Kulturereignisse in die deutsche Tentativliste (Vorschlagsliste) aufgenommen werden. Die deutsche Liste wird von der Kultusministerkonferenz (KMK) aufgestellt.

Im Verfahren sollte zunächst abgeklärt werden, ob nach den bisherigen Erfahrungen und angewendeten Maßstäben ein Antrag aus Weingarten erfolgreich betrieben werden kann und was an kulturellen Stätten, Ereignissen, Ideen und Traditionen in ein konkretes Antragsverfahren einbezogen werden sollte. Auf der Grundlage dieser Überlegungen, kann dann der formelle Antrag im Benehmen mit dem Gemeinderat eingereicht werden. Die Antragskonkretisierung sollte im Laufe des Jahres 2016 erfolgen.

 

zu 2. Einführung von Sondernutzungsgebühren

Zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen wird eine Sondernutzungssatzung erlassen. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, dem Gemeinderat einen Entwurf zum Erlass einer Sondernutzungssatzung vorzulegen.

Begründung:

Die Stadtverwaltung hat angesichts der angespannten Haushaltslage bereits vor Jahren einen ganzen Katalog von Maßnahmen vorgeschlagen, zusätzliche Einnahmen zu erschließen. Die Maßnahmen sind bis auf eine alle umgesetzt worden. Lediglich vom Erlass einer Sondernutzungssatzung ist abgesehen worden. Angeblich stünden „Aufwand“ und „Ertrag“ in keinem angemessenen Verhältnis.

Alle anderen auch nur halbwegs vergleichbaren Gemeinden der Region haben jedoch eine Sondernutzungssatzung erlassen. z.B.: Ravensburg, Baienfurt, Aulendorf, Bad Waldsee, Wangen, Leutkirch, Tettnang, Isny. Ebenso auch alle vergleichbaren Gemeinden der Nachbarlandkreise. Wenn die Argumentation der angeblich nicht vorhandenen Verhältnismäßigkeit von Aufwand und Ertrag stimmen würde, würde dies ja bedeuten, dass alle anderen Städte und Gemeinden unwirtschaftlich bzw. unverhältnismäßig handeln würden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Stadtverwaltung hat die angeblichen Kosten offensichtlich zu hoch veranschlagt. Eine Sondernutzungssatzung wird auch uns einen Beitrag zur Verbesserung der Haushaltssituation erbringen.

Auch wäre eine Staffelung der entsprechenden Gebührensätze (kleine Einzelhändler – Gastronomie u.a.) sinnvoll und möglich.

Eine Gemeinde mit einer derartig angespannten Haushaltslage kann es sich nicht leisten, als einzige der ganzen Region auf diese Einnahmen zu verzichten.

Auf die Verpflichtung der Stadt und des Gemeinderates, übliche und mögliche Einnahmequellen zum Wohle der Stadt zu nutzen, wird hingewiesen.

 

zu 3.  Nutzung des Weingartener Waldes:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert ein Konzept zur weiteren Nutzung des Waldes auf Weingartener Gemarkung vorzulegen. Es soll eine naturnahe Nutzung des Waldes unter Berücksichtigung der Naherholung und der Aufwertung des Waldes hinsichtlich der Generierung von Ökopunkten entwickelt werden.

Begründung:

Weingarten hat eine der kleinsten Gemarkungsflächen von Baden-Württemberg. Da mehr als die Hälfte bereits von Siedlungs- und Verkehrsflächen eingenommen wird (Statistisches Bundesamt 2013) verbleiben nur wenige Freiflächen. Ein Teil dieser Flächen ist mit Wald bestanden: Dieser findet sich hauptsächlich im Bereich Nessenreben, Stiller Bach, Jägerhölzle, Bockstall, Brunnenstubenhölzle, Lindenberg und Reutebühl/ Haslach.

Der Wald wird als Wirtschaftswald intensiv genutzt. Die Waldgebiete in Weingarten dienen aber auch anderen, vielfältigen Funktionen: Erholungswald, Trimmpfad, Spaziergänge, Grillplatz mit Grillhütte, Wanderwege, Radnutzung, Bikeanlage, Flow-Country-Trail, Waldlehrpfad, Jakobsweg etc. und werden von der Bevölkerung intensiv genutzt. Die Funktionsvielfalt ist aber durch die wachsende Holzentnahme und
-nutzung gefährdet.

Im den vergangenen Wintern wurde in Weingarten intensiv Holz aus dem Wald entnommen. Bei den Einschlagmaßnahmen handelt es sich um mehr als notwendige Pflegemaßnahmen zur Verkehrssicherung auf den Spazierwegen, es überwiegte deutlich die reine Nutzung des Waldes als Wirtschaftswald.

Den Einnahmen aus dem Holzverkauf stehen Ausgaben für die Fäll- und Rückearbeiten sowie für die Wiederherstellung der Waldwege gegenüber. Dies führt dazu, dass die Erlöse aus dem Holzverkauf weitgehend durch die Folgekosten aufgezehrt werden.

Die SPD-Fraktion fordert ein Umdenken bei der Waldbewirtschaftung in Weingarten. Für alle Waldgebiete auf der Gemarkung ist eine nachhaltige Waldbewirtschaftung anzustreben, die sich gut mit der Naherholung vereinbaren lässt. Diese sollte eine differenzierte Nutzung der Waldfläche unter dem Vorrang des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen beinhalten.

 

zu 4.  Antrag zum Nabu-Projekt "Natur nah dran"

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, einen Antrag auf Aufnahme in das Programm „Natur nah dran“ zu stellen. Es handelt sich dabei um ein Projekt des NABU Baden-Württemberg zur Förderung der biologischen Vielfalt im Siedlungsraum. Zehn ausgewählte Kommunen werden pro Jahr bei der naturnahen Umgestaltung ihrer Grünflächen im Siedlungsraum mit Rat und Tat unterstützt und mit je 15.000 Euro gefördert.

Begründung:

Das Land Baden-Württemberg hat 2013 eine ambitionierte Naturschutzstrategie verabschiedet. Darin ist unter anderem das Ziel festgeschrieben, die biologische Vielfalt in den Kommunen zu fördern. In diesem Rahmen hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), unterstützt durch die Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg, zusammen mit dem NABU-Landesverband im Herbst 2015 das Projekt „Natur nah dran“ gestartet. Dabei spielen die Kommunen eine Schlüsselrolle. Die sichtbaren Erfolge von „Natur nah dran“ sollen ein Signal setzen und zum Mitmachen animieren: Jede Gemeinde kann ihren Beitrag zur Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen leisten und in Sachen Biodiversität eine Vorreiterrolle übernehmen.

Daher kann auch jede Kommune bei „Natur nah dran“ mitmachen. Die Stadt Weingarten kann sich mit konkreten Flächen bewerben, beispielsweise Grünanlagen im Bereich öffentlicher Liegenschaften, Begleitgrün an Wegen und Straßen, Parkanlagen oder Brachflächen. In unserem Grünraumkonzept finden sich ja genügend geeignete und hervorragend dokumentierte Flächen.

Die Förderung umfasst die folgenden Module.

  • Schulung:
    Der NABU veranstaltet eine Schulung mit Exkursion zu bereits umgestalteten Flächen für die kommunalen Bediensteten der ausgewählten Kommunen.
  • Planung:
    Nach den Schulungen fertigen die Gemeinden zur Flächenumgestaltung eine detaillierte Planung an, die über das Projekt finanziert wird. Die Pläne werden von der Projektjury bewertet und ggf. im Sinne des Projektzieles optimiert.
  • Ökologische Baubegleitung:
    Den Gemeinden wird eine ökologische Baubegleitung für die Arbeiten zur Umgestaltung an bis zu fünf ausgewählten Flächen pro Gemeinde zur Seite gestellt.
  • Begleitung der Flächenentwicklung:
    Unmittelbar nach Abschluss der Maßnahme wird diese bewertet. Das Ziel ist die Förderung der Biodiversität. Falls erforderlich, werden Korrekturen vorgenommen.
  • Infotafeln:
    Jede Gemeinde erhält vom NABU gestaltete Informationstafeln, um sie an den Flächen aufzustellen.

Die Kosten für diese Module – von der Schulung und Planung bis zur Realisierung, einschließlich des Pflanzguts und des Materials für die Umgestaltungsmaßnahmen – werden mit maximal 15.000 Euro pro Gemeinde gefördert.

Neben der landesweiten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit durch den NABU werden insbesondere die Medien in den teilnehmenden Kommunen intensiv angesprochen und über das Vorhaben informiert. So werden Bürgerinnen und Bürger einbezogen und für die Gestaltung der neuen Grünflächen gewonnen.

Es gibt also gute Gründe mitzumachen:

  • Ökonomie: Unterstützung durch die Fördermöglichkeit. Mehr Natur für weniger Geld: Naturnahe Grünflächen benötigen meist weniger Pflege- und Personalaufwand.
  • Ökologie: Die ökologische Bedeutung der Siedlungen wächst. Heimische Pflanzen sind perfekt an die örtlichen Bedingungen angepasst, Pestizide oder Düngung nicht nötig.
  • Nachhaltigkeit: Die Pflanzen können im Boden bleiben, Insekten und andere Tiere finden ein dauerhaftes Zuhause.
  • Ästhetik: Buntes Grün dient als Blickfang und bietet Raum für Erholung und Entspannung – ein Plus an Lebensqualität in der Kommune.

Durch die Änderung der Bewirtschaftungsform des Waldes auf Weingartener Gemarkung können sogar geldwerte Vorteile geschaffen werden. Nach der Ökokonto-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sind Maßnahmen im Wald, die den folgenden Verbesserungen zuzuordnen sind, auf das Ökokonto anrechenbar:

  1.             Verbesserung der Biotopqualität,
    2.         Schaffung höherwertiger Biotoptypen,
    3.         Förderung spezifischer Arten,
    4.         Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen,
    5.         Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen,
    6.         Verbesserung der Grundwassergüte.

Nicht ökokontofähig sind allerdings u. A. Maßnahmen, die ausschließlich der guten landwirtschaftlichen Praxis oder der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung entsprechen und die einen vorhandenen Zustand von Natur und Landschaft sichern, aber keine Aufwertung des Naturhaushalts bewirken.

Die so erzielten Ökopunkte können dann dem Ökokonto der Stadt Weingarten gutgeschrieben werden und bei Planungen der Stadt, die ein Ausgleichserfordernis nach sich ziehen, für den Ausgleich nach Naturschutzgesetz verwendet werden. Sie sind sogar innerhalb der Naturräume Baden-Württembergs handelbar.

 

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