Der Weg zum Grundgesetz

Veröffentlicht am 27.05.2024 in Allgemein
 

Der Weg zum Grundgesetz: Welchen Einfluss die SPD hatte

Das Grundgesetz steht im Rang über allen anderen deutschen Gesetzen und legt die wesentlichen staatlichen System- und Wertentscheidungen der Bundesrepublik fest. Es besteht aus der Eingangsformel, der Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil. 1949 wurde das Grundgesetz zunächst als provisorische Regelung der staatlichen Grundordnung geschaffen und 1990 als Verfassung durch die beiden wieder vereinigten deutschen Staaten anerkannt.

Am 1. September 1948, drei Jahre nach dem Kriegsende und in Zeiten, in der eine US-amerikanische Luftbrücke West-Berlin versorgte, begann der Parlamentarische Rat in Bonn die Ausarbeitung eines Grundgesetzes. Im Vorfeld wurde auf der oberbayerischen Insel Herrenchiemsee durch ausgewählte Expert:innen, unter ihnen die SPD-Delegierten Hermann Brill und Carlo Schmid, vorläufige Entwürfe erarbeitet. Die CSU-dominierte bayerische Delegation reiste bei dem Treffen mit einem Entwurf an, der eine föderalistische Verfassung mit wenig Zentralgewalt enthielt. Währenddessen war sich die SPD einig darüber, dass die Verfassung einen provisorischen Charakter haben sollte, jedoch waren sich die hessische Delegation unter Hermann Brill und dem SPD-Vorsitzenden Kurt Schumacher uneinig in der Frage, wie vollumfänglich die provisorische Verfassung gehen sollte. Trotz der Meinungsverschiedenheiten wurde am Chiemsee konstruktiv an einem Entwurf gearbeitet, der Föderalismus und Zentralgewalt vereinte. In dem Prozess unter der Führung von Hermann Brill einigte man sich auf einem für die Wahrung der Verfassung zuständigen Obersten Gerichtshof der an der Spitze des neuen Verfassungssystems als Hüter der Verfassung fungieren sollte.  Dies unterschied sich klar von der Verfassungspolitik der Weimarer Republik, in der die verfassungsgerichtliche Kontrolle dem gesetzgebenden Parlament überlassen wurde. Durch diese Änderung sollte verhindert werden, dass Verfassungsfeinde das Grundgesetz ohne eine weitere Gewalt ändern können - ein wichtiger Baustein der Gewaltenteilung und einer wehrhaften Demokratie.

Mit den gemeinsamen Überlegungen aus Oberbayern wurde im aus 65 Abgeordneten bestehenden Parlamentarischen Rat von September 1948 bis Mai 1949 an dem Grundgesetz gearbeitet. Dabei leitete die SPD mit Kurt Schuhmacher den Hauptausschuss, während die CDU mit Konrad Adenauer den Vorsitz des Rates übernahm. Im Ausschuss wurden unter anderem die Grundrechte ausgearbeitet. Oft sind dabei Carlo Schmid und Elisabeth Selbert tongebend, letztere setzt Artikel 3, der unter anderen die Gleichberechtigung von Männern und Frauen garantiert, durch. Am 8. Mai 1949 waren alle Arbeiten beendet und der Parlamentarische Rat stimmte über das Grundgesetz ab. Es wurde mit über zwei Dritteln der Mehrheit beschlossen und trat nach Genehmigung der Alliierten am 23. Mai 1949 in Kraft. Die vorläufige Verfassung trägt eine sozialdemokratische Handschrift und bildet 75 Jahre später die Grundlage für eine freiheitliche stabile Demokratie, die allen Bundesbürger:innen gleiche Rechte zusichert.

 

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