Blick nach Berlin: Erste Regierungserklärung von Olaf Scholz

Veröffentlicht am 15.12.2021 in Bundespolitik
 

In der vergangenen Woche haben wir Olaf Scholz zum vierten sozialdemokratischen Kanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Das war für uns SPD-Abgeordnete ein ganz besonderer Moment. Heute hat Olaf Scholz seine erste Regierungserklärung als Bundeskanzler vor dem Bundestag abgegeben. Er hat darin die wichtigsten Herausforderungen benannt, die vor uns liegen – und deutlich gemacht, wie wir die anstehenden Veränderungen zum Wohle der Menschen in unserem Land gestalten werden. Dieses Jahrzehnt wird ein Jahrzehnt des Fortschritts und Wandels sein. Wir werden neue Sicherheit durch Wandel schaffen – und wir werden für Sicherheit im Wandel sorgen.

Eines der gegenwärtig drängendsten Themen bleibt die Corona-Pandemie. Wir haben in der letzten Woche weitere Maßnahmen beschlossen, um die viel zu hohe aktuelle Infektionswelle zu brechen. Dazu gehören flächendeckend 2G-Regeln, auch für Gaststätten und den Handel, beschränkte Großveranstaltungen, die vorübergehende Schließung von Clubs und Diskotheken bei hohen Inzidenzzahlen und Kontakteinschränkungen für Ungeimpfte. Außerdem haben wir eine Impfflicht für Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen, in Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen eingeführt, in denen besonders vulnerable Menschen auf unseren Schutz angewiesen sind. Um die Impfkampagne zu stärken, haben wir den Kreis derer ausgeweitet, die impfen dürfen. Weil die aktuelle Lage und notwendige Maßnahmen Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation, z.B. im lokalen Einzelhandel, in der Gastronomie oder im Dienstleistungsbereich, haben können, haben wir den Anspruch auf erhöhtes Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 verlängert. Dieses wichtige Instrument hat bislang in der Krise viele Arbeitsplätze gerettet – und wir kämpfen weiter für jeden Arbeitsplatz.

Diese Woche konstituieren sich die Ausschüsse des Deutschen Bundestags und die Arbeitsgruppen der Fraktion. Wir bringen einen Nachtragshaushalt für 2021 in den Bundestag ein. Damit setzen wir zentrale Vereinbarungen des Koalitionsvertrages um. Nicht verbrauchte Mittel der Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro fließen in einen Klima- und Transformationsfonds. Damit holen wir Investitionen für Klimaschutz, Transformation und Digitalisierung nach, die wegen der Corona-Pandemie nicht getätigt werden konnten. Auch bei der Ganztagsbetreuung an Grundschulen sorgen wir dafür, dass vom Bund bereitgestellte Mittel nicht verloren gehen. Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode den Rechtsanspruch durchgesetzt und Mittel für den Ausbau der dafür benötigten Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Durch die Laufzeitverlängerung geben wir den Ländern mehr Zeit, Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen abzurufen, nachdem die Corona-Pandemie und die Hochwasserkatastrophe in diesem Sommer zu nicht vorhersehbaren Verzögerungen geführt hatten. Und, wir verlängern den Wirtschaftsstabilisierungsfonds im Rahmen unserer Corona-Hilfsprogramme. Damit können große Unternehmen bis Mitte 2022 staatliche Mittel zur Überwindung von Liquiditätsengpässen erhalten. Damit unterstützen wir die für unseren Wirtschaftsstandort und den Arbeitsmarkt besonders wichtigen Unternehmen.

Martin Rosemann MdB
Vorsitzender der SPD-Landesgruppe Baden-Württemberg

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