1525 – 2025 Bauernkriegsgedenken - 500 Jahre Weingartner Vertrag

Veröffentlicht am 08.07.2021 in Gemeinderatsfraktion
 

Endlich tut sich etwas. Die Debatte zum 500-jährigen Gedenken der Unterzeichnung des Weingartner Vertrages vom 17. April 1525 nimmt mit dem Beschluss des Gemeinderates konkrete Formen an.

Der Bauernkrieg ist als „Aufstand des Gemeinen Mannes“ in den Jahren 1524-1526 in vielen Orten in Deutschland aufgeflammt. An den meisten Stellen, in denen es zu größeren Konflikten gekommen ist, gedenkt man seit Jahren in vielfältiger Weise diesem Geschehen, sei es in Form eines Bauernkriegsmuseums, eines Monuments, eines Brunnens, eines Denkmals oder einer Gedenktafel. Nur in Weingarten, wo es zudem mit dem „Weingartener Vertrag“ ein ganz besonderes historisches Ereignis gegeben hat, gab und gibt es bisher im öffentlichen Raum keine Stätte, welche auf das Geschehen hinweist. Bereits 2008, noch zur Amtszeit von OB Gerber, hat deshalb die SPD-Fraktion gefordert, dass in Weingarten diesem besonderen Ereignis mehr Beachtung entgegengebracht werden sollte. Im Jahr 2015 haben wir das Thema erneut mit konkreten Vorschlägen für ein Denkmal im öffentlichen Raum aufgegriffen. Jetzt endlich gibt es auf breiterer Basis einen neuen Ansatz, der auch von der Verwaltung mitgefördert und vorangebracht und vom gesamten Gemeinderat unterstützt wird. In der historischen Situation des Bauernaufstandes in der Region ist zum ersten Mal eine bevorstehende gewaltsame Konfrontation durch einen Vertrag abgewendet worden. Während andernorts die Bauernrevolte blutig niedergeschlagen worden ist, ist hier – wenn auch nur regional begrenzt – eine vertragliche Regelung getroffen worden, die allerdings am Los der Bauern wenig verändert hat. Dennoch hat der Vertrag eine weitreichendere Bedeutung in der Geschichte der Menschenrechte, da die Bauern sich auf die 12 Artikel von Memmingen berufen haben, die im März vom dortigen Bauernparlament verabschiedet worden sind. Diese gelten als Ursprung einer Entwicklung, die über die Petition of Rights, den Habeas Corpus Act, die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten, die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte der französischen Revolution und die allgemeine Erklärung der Menschenrechte Eingang in unsere Verfassung gefunden hat. Wahrlich ein besonderes Ereignis. Es wird für die Künstler nicht leicht sein, das historisch konkrete Ereignis des „Weingartner Vertrages“ und die geistesgeschichtlichen Zusammenhänge in einem Denkmal darzustellen.

Doris Spieß
für die SPD-Fraktion

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